Dokumente zur Sprachlernberatung. Zur Vorentlastung in
Sprach(lern)projekten
Michael Langner
1. Einleitung
Am Lern- und Forschungszentrum Fremdsprachen der zweisprachigen Universität
Freiburg in der Schweiz (im Folgenden: Sprachenzentrum) findet Sprachlernberatung
derzeit in zwei verschiedenen Formen statt, die zwar meist mit denselben
Dokumenten arbeiten, sich aber in der Zeitstrukturierung unterscheiden. Es
handelt sich um a) die individuelle Lernberatung, die während des ganzen
Semesters stattfindet und b) den Autonomiekurs (Autonomes Sprachenlernen -
unterstützt), der mit einer Blockveranstaltung zu Anfang des Semesters beginnt
und zwei weitere fixe Blöcke aufweist (siehe Anhang: ASP_struktur.pdf). [1]
Bei dem Autonomiekurs handelt es sich um eine Veranstaltung, die in ihrer
Form zwischen einem Präsenzkurs (wie die traditionellen Sprachkurse am Zentrum)
und der individuellen Lernberatung angesiedelt ist. Den Kurscharakter
unterstreichen die drei Blockveranstaltungen, in denen die Teilnehmenden wie in
Präsenzkursen anwesend sind, die Autonomie ist durch die freie Zeitwahl für das
eigentliche Lernen gegeben. In den beiden Blockveranstaltungen zu Beginn und am
Ende des Kurses werden den Lerngruppen Informationen u.a. zu den
Lernmöglichkeiten, zur Selbsteinschätzung und zum Computer-Einstufungstest
gegeben, während in der Reflexionssitzung in der Mitte des Semesters der
Erfahrungsaustausch zwischen den Lernenden in Gruppen und eine vorläufige
Bestandsaufnahme der Lernprojekte insgesamt im Vordergrund stehen.
Die Studierenden der Universität Freiburg/CH (aber auch alle sonstigen
Angehörigen der Universität) haben die Möglichkeit, ihre
Fremdsprachenkenntnisse in unterschiedlichen Kontexten zu verbessern bzw. auch
erst neue Fremdsprachen kennen zu lernen:
a) aus Interesse an der jeweiligen Sprache oder für Kurzaufenthalte in
einem fremden Land,
b) als Softskill-Angebot eingebaut in das Curriculum eines Studienfaches,
c) als Zusatzangebot für die verschiedenen zweisprachigen Studien an
unserer Universität. [2]
Weil (nicht nur) für die verschiedenen Wege zweisprachigen Studierens eine
frühzeitige Abklärung der sprachlichen Ausgangssituation der Studierenden
wünschenswert ist, da nur so die teilweise hohen Ansprüche an die
Fremdsprachenkompetenzen am Abschluss des Studiums erreicht werden können, muss
das Lernberatungskonzept schon zu Beginn des Studiums greifen. Bei der
Immatrikulation erhalten die Bewerber/-innen für ein Studium an der Universität
Freiburg/CH ein Blatt, auf dem sie auf die unterstützenden Angebote des
Sprachenzentrums und das Lernberatungskonzept hingewiesen werden.
-2-
Sprachlernberatung im Allgemeinen und ganz besonders Beratung an einem
universitären Sprachenzentrum steht - nicht erst seit der Umsetzung der
Bologna-Reform - unter spezifischen Bedingungen:
1. Die Diskussion um eine konstruktivistische Weiterentwicklung der
kommunikativ-interkulturellen Ansätze hat die Notwendigkeit von
Sprachlernberatung erst deutlich gemacht. Lernen im Allgemeinen und ganz
besonders Sprachenlernen ist erfolgreicher, wenn es unter Prämissen der
Selbstverantwortung stattfindet.
2. Studierende haben dicht gefüllte Studienpläne mit wenig zusätzlicher
Zeit. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, zusätzlich zu Präsenzkursen
Selbstlernmöglichkeiten auf- bzw. auszubauen. Dazu reicht aber die einfache
Bereitstellung von Materialien nicht aus. Die Summe von Lernmöglichkeiten
(Präsenzkurse, Tandem, CD-ROMs, Internet, ...) bezeichnen wir als Lernangebote.
3. Die Aufnahme von Softskills in die Studienpläne gestufter Studiengänge
ermöglicht es, Fremdsprachenerwerb in die Curricula einzubauen. Durch die
Notwendigkeit der Kreditierung (nach dem ECTS) wird einerseits erreicht, dass
auch Sprachlernangebote bis zum Semesterende genutzt werden, andererseits
müssen diese Angebote, ob in traditionellen Präsenzkursen oder im
Selbstlernverfahren,
evaluiert werden. [3]
4. Die Notwendigkeit von Fremdsprachenkenntnissen (Fremdsprachen
hinsichtlich a) der mehrsprachigen Schweiz, aber auch b) eines mehrsprachigen
Europas) wird immer deutlicher. Nicht nur die Universitäten müssen darauf in
adäquater Weise antworten.
2. Zur Vorentlastung
Wie die verschiedenen Beiträge in diesem Band deutlich machen, ist
Lernberatung arbeitsintensiv. Damit wir die kostbare Zeit für die persönlichen
Kontakte mit den Studierenden einsetzen können, müssen wir unsere Arbeit so
weit als möglich vorentlasten. Dazu setzen wir verschiedene Dokumente ein, die
wir z. B. teilweise aus dem Europäischen Sprachenportfolio Bereich Hochschule
(im Folgenden ESP) entnehmen, teilweise an unsere spezifischen Bedürfnisse
anpassen, teilweise aber auch selbst entwickeln.
Notwendig für die Übernahme von Selbstverantwortung der Lernenden für den
Sprachlernprozess sind folgende Punkte:
1. Informationen über ihren Sprachstand zu Beginn des Lernprozesses
2. Klarheit über Lernziele und die Motivation
3. Vertrautheit mit Autonomie fördernden Arbeitsformen
4. Übersicht über das Angebot an Materialien
5. Selbständigkeit in ihrem Lernprozess
6. Verlässliche und valide Informationen über ihre Lernfortschritte und
ihren Lernzuwachs
Wir unterteilen die Lernberatung in folgende Phasen:
a) Einstufung - Lernerinformationen
b) Lernplanung - Lernvertrag
c) Evaluation
Die verschiedenen Phasen der Lernberatung zusammen mit dem eigentlichen
Sprachenlernen bezeichnen wir als Lernprojekt.
-3-
3. Die verschiedenen Dokumente
Für eine spezifische, an den Bedürfnissen der Studierenden ausgerichtete
Beratung braucht die beratende Person umfassende Informationen über die
Motivation, die Vorkenntnisse, Lernerfahrungen und eventuelle
Lernschwierigkeiten der Studierenden. Diese werden über einen mehrsprachigen
Fragebogen erhoben, der kontinuierlich aktualisiert wird. Durch Planungen im
Bereich der elektronischen Voreinschreibungen können dabei die biografischen Daten
in Zukunft zentral erhoben werden, was das mehrfache Ausfüllen ähnlicher
Formulare für z. B. verschiedene Sprachen reduziert.
Nicht erst seit Beginn der Einführung des ESP ist die Selbsteinschätzung
der fremdsprachlichen Fertigkeiten in der Diskussion. Um den doch
beträchtlichen Zeitaufwand für eine umfassende Selbsteinschätzung zu
reduzieren, gehen wir in zwei Etappen vor: Für eine Ersteinschätzung vor der
ersten Beratung setzen wir (trotz gewisser Bedenken) nur die Globalskala ein.
Im ersten Beratungsgespräch bzw. in der ersten gemeinsamen Sitzung erklären wir
dann den Studierenden die Notwendigkeit einer intensiveren Auseinandersetzung
mit der Evaluation ihrer schon erworbenen Fertigkeiten anhand der Checklisten
und weisen sie auf deren Bedeutung für die eigene Lernplanung hin. Die
bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch dieses Vorgehen das Verständnis für
diese Dokumente und die Bereitschaft zu deren Nutzung wächst.
3.1. Globalskala und Checklisten des ESP
Damit die Studierenden Informationen über ihren Sprachstand erhalten
können, aber auch für eine bedürfnisorientierte Beratung setzen wir - neben
einem computeradaptiven Test für Deutsch, Französisch, Englisch - die
Globalskala aus dem ESP ein, die wir etwas benutzerfreundlicher gestaltet haben
(siehe Anhang: global.pdf). Da diese Grobeinschätzung nur einen ersten Hinweis
auf die Fremdsprachenkompetenzen geben kann, benutzen wir für die genauere
Selbsteinstufung die entsprechenden Checklisten aus dem ESP, nachdem in der
ersten Beratung einige Erklärungen zur Notwendigkeit dieser Arbeit gegeben
wurden.
In den letzten Jahren wird in der fremdsprachendidaktischen Diskussion
immer deutlicher, dass Sprachenlernende selten für alle Fertigkeiten einer
eindeutigen Niveaustufe zugeordnet werden können, sondern dass sie eher ein
Niveau-Profil der verschiedenen Fertigkeiten in einer Fremdsprache aufweisen.
So kann beispielsweise ein Profil nach der Globalskala folgendermaßen aussehen:
Hören B2, Lesen C1, Sprechen B2 und Schreiben B1. Auch wenn die Arbeit deswegen
aufwändiger wird, geben wir den Studierenden die Checklisten verschiedener
Niveaus, also für unser Beispiel B1, B2 und C1, und bitten sie dann, ihre
entsprechenden Fertigkeiten einzuschätzen.
3.2. Fragebogen
Für die Erzielung von Klarheit über die Lernziele und die Motivation haben
wir einen Fragebogen entwickelt, der kontinuierlich den sich wandelnden
Bedürfnissen angepasst wird (siehe Anhang fragebogen.pdf). In ihm erheben wir
neben den biografischen Daten die Bedürfnisse bezüglich der Fertigkeiten (Hören,
Sprechen, Lesen, Schreiben) und der eher sprachlichen Kompetenzen (Wortschatz,
Grammatik). Die Studierenden sind gebeten, den Fertigkeiten/Kompetenzen
Prioritäten zuzuweisen.
Außerdem fragen wir nach der Stundenzahl, die die Lernenden in ihr Sprachenprojekt
investieren wollen, ob sie dafür Kreditpunkte benötigen (also ein
Softskill-Angebot nutzen wollen) und ob sie ihre Sprachkenntnisse für
zweisprachige Studien verbessern wollen.
-4-
Erstmalig werden wir im kommenden Semester auch danach fragen, a) wie die
Studierenden bisher Sprachen gelernt haben, b) wie sie an der Verbesserung
ihres Wortschatzes/ihrer Grammatik arbeiten, c) wie sie längere, schwierigere
Texte in der Fremdsprache lesen und d) was sie machen, wenn sie schwierige
Vorträge/Vorlesungen hören. Dadurch erhoffen wir uns Informationen darüber,
welche Lernstrategien die Lernenden kennen bzw. einsetzen. Somit können in der
Beratung auch Empfehlungen gegeben werden, wie gegebenenfalls andere Strategien
ausprobiert werden können.
3.3. Lernplanung
Aufgrund der Informationen aus Fragebogen, Selbsteinschätzung und eventuell
des elektronischen Einstufungstests erstellen wir ein Informationsblatt
Lern-Ressourcen mit Materialvorschlägen für die Studierenden und schicken es
per Mail mit der Einladung zur ersten Lernberatung. Somit haben die
Studierenden die Möglichkeit, das Material schon vor der Beratung zu sichten.
In der ersten Beratung erstellen die Studierenden in Absprache mit uns
einen ersten Entwurf eines Lernplans für die ersten zwei bis drei Wochen
entsprechend ihrem jeweiligen Zeitbudget (siehe Anhang: planung.pdf).
Erfahrungsgemäß ist es nicht sinnvoll, eine solche Planung von Beginn an für
eine längere Zeit zu erstellen, da die Lernenden sich häufig überschätzen und
die ursprüngliche Planung dann mühsam den Realitäten angepasst werden muss.
Eine realistischere Lernplanung ergibt sich, wenn die Studierenden schon einmal
ein solches Sprachenprojekt durchgeführt haben.
In Form einer Tabelle sollen die Studierenden dann festhalten, mit welchem
Material für welche Fertigkeit/Kompetenz sie in welchen Abständen und wie lange
arbeiten möchten. Außerdem haben die Studierenden die Möglichkeit zu vermerken,
ob sie den entsprechenden Teil des Projekts plangemäß erfüllt haben oder (noch)
nicht. Weitere Informationen über die Erfüllung des Planes siehe unter 3.5
Lerntagebuch.
3.4. Lernvertrag
Kernstück des Sprachenprojekts ist der
Lernvertrag (siehe Anhang: vertrag.pdf). [4] In ihm verpflichten sich die beiden Parteien zu Folgendem:
Der/die Lernende:
· Zur Erstellung einer Planung;
· Zur Teilnahme an mindestens drei persönlichen Lernberatungen (bzw. zwei
Beratungen und einer Reflexionssitzung in Gruppen);
· Zum Führen eines Lerntagebuchs (siehe nächster Abschnitt).
Der/die Beratende:
· Zur Beratung des/der Lernenden im Rahmen des Lernprojekts;
· Zur Bereitstellung der Informationen für das Lernprojekt;
· Zu Feedback zur erbrachten Leistung und zum Lerntagebuch.
Weitere Gegenstände des Vertrags sind: a) die Ziele, die erreicht werden
sollen, b) die Inhalte, an denen gearbeitet werden soll (Diskussion und
Festlegung dieser Ziele und Inhalte erfolgen auf Grund von Informationen des
Fragebogens), c) die Zeitdauer des Vertrages und d) die Evaluationskriterien,
die bei der Schlussbewertung eine Rolle spielen sollen.
-5-
Der Lernvertrag erfüllt verschiedene Funktionen:
Er dokumentiert die Seriosität
Autonomie fördernder Ansätze: Im
universitären Alltag ist es noch nicht selbstverständlich, dass Arbeitsformen,
die stark in Eigenverantwortung der Studierenden ablaufen, als den
traditionellen Unterrichtsformen (Vorlesung, Seminar, Sprachkurs) äquivalent
angesehen werden. Die Kontrollmöglichkeiten (notwendig wegen des
Leistungsnachweises) sind per definitionem weniger stark. Deshalb braucht es
zur Anerkennung unkonventionellere Wege. Dazu gehören einerseits der
Lernvertrag, andererseits aber auch die Dokumentation der Lernplanung und das
regelmäßig geführte Lerntagebuch.
Er strukturiert das Projekt
durch obligatorische Termine: Neben der ersten
Lernberatung, die in der ersten Woche des Semesters stattfindet, gibt es zwei
weitere obligatorische Treffen, die aber von den Studierenden innerhalb von
groben Zeitangaben selbst bestimmt werden können. Das zweite Treffen ungefähr
in der Mitte des Semesters (im Autonomiekurs ist dies eine fixe
Reflexionssitzung), das dritte gegen Ende. Diese Termine müssen eingehalten
werden und dienen der fachlichen Begleitung der Lernprojekte.
Er dient als Nachweis für die Bestätigungen
im Rahmen der Kreditvergabe für
Softskills gegenüber den verschiedenen Fakultäten: Das System der Softskills
verbunden mit dem ECTS verlangt den Nachweis und die Evaluation der
Lehrveranstaltungen, also auch der autonomen Lernprojekte.
3.5. Lerntagebuch (Lern-Journal)
Neben der Lernplanung und dem eigentlichen
Vertrag ist das Lerntagebuch das
dritte Dokument, welches die Kontinuität und die Seriosität des
Sprachenprojekts dokumentiert (siehe Anhang: lerntagebuch.pdf und
lerntagebuch_elektr.pdf). Es dient der kontinuierlichen Beschreibung der
Lernfortschritte, der neuen Erkenntnisse und der ungeklärten Fragen.
Im ESP Bereich Hochschule heißt es zum
Lern-Journal:
Dokumentieren
Sie die einzelnen Lernschritte für die Sprache(n), die Sie gerade lernen.
Dieser Prozess ermöglicht Ihnen, sich mit Lernzielen und Lernwegen
auseinanderzusetzen und Lernstrategien zu entwickeln. Nach der Lernaktivität
können Sie auf die gesetzten Ziele zurückkommen, um Ihre Lernerfolge zu
überprüfen. Das kann Ihre Fähigkeit zum autonomen Lernen verbessern.
(Europäisches Sprachenportfolio Bereich Hochschule 2003, Beispiele:
Sprachbiografie 5, download: http://www.fu-berlin.de/elc/portfolio/de/pdf/Beispiele/Bio5.pdf)
Dementsprechend hat das Lerntagebuch drei unterschiedliche Funktionen:
Im Arbeitstagebuch soll im Vergleich mit der ursprünglichen Planung
festgehalten werden, was tatsächlich wann und wie lange gemacht wurde und wie
die Arbeit abgelaufen ist. ("Ich notiere die Lerninhalte und kommentiere
sie.")
Die Lernreflexion soll dem Lernenden und dem/der Beratenden aufzeigen, wo
die Stärken und Schwächen liegen, damit der Lernprozess verbessert werden kann.
("Ich reflektiere meinen Lernprozess." Was kann ich gut? Wovor habe ich Angst? Was muss ich noch
vertiefen? Wo stoße ich an meine Grenzen?)
Im Ideenjournal können aus der Erfahrungswelt des Sprachprojekts
interessante Ideen, Themen und Erkenntnisse notiert werden.
-6-
Wir haben die inhaltlichen Anregungen des ESP übernommen, das Formular aber
in eine für unsere Zwecke adäquatere Form gebracht. Die Papierversion ist dabei
als Anregung gedacht, das eigentliche Tagebuch kann in einem normalen Heft oder
in elektronischer Form als Tabelle kontinuierlich am Computer geführt werden.
In Bezug auf die Form sind wir sehr offen; wichtig ist, dass die zentralen
inhaltlichen Aspekte (die unterschiedlichen Funktionen) beachtet werden.
Innerhalb dieses Rahmens sind der Kreativität aber keine Grenzen gesetzt. Wir
haben schon Lerntagebücher gesehen, die mit Fotos, Zeichnungen, Skizzen etc.
individuell gestaltet waren. Dabei spielen die Erfahrungen, die
Persönlichkeiten etc. der Lernenden eine große Rolle und sollten in dieses
Dokument auch Eingang finden.
Das bedeutet also, dass dieses Dokument auf sehr unterschiedliche Art
geführt werden kann: Es können tabellarisch die Anmerkungen zum Lernprozess festgehalten
werden oder aber es kann in narrativer Form über das Lernen geschrieben werden.
Damit soll der großen Bandbreite individueller Lernpersönlichkeiten Rechnung
getragen werden.
Noch ein paar weitere Bemerkungen zu diesem (noch) nicht alltäglichen Instrument
des autonomen Lernens:
Wir machen den Lernenden klar, dass dieses Dokument in erster Linie für sie
selbst bestimmt und erst sekundär Dokumentation des Projekts ist und als
Grundlage der Beratungsgespräche benutzt wird.
Eine häufig gestellte Frage ist die nach der Sprache, in der das
Lerntagebuch geführt werden soll. Hier ist keine generelle Antwort möglich,
sondern es müssen verschiedene Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
a) Da das
Tagebuch auch von der Beratungsperson gelesen wird, muss es in einer Sprache
geschrieben werden, die diese Person versteht. b) Innerhalb dieser Vorgaben
kann das Schreiben dieses Tagebuchs aber auch als kontinuierliche
Schreibaufgabe in der Zielsprache verstanden werden (wenn Schreiben unter den
Fertigkeits-Prioritäten ist). c) Da es um eine intensive Auseinandersetzung mit
dem eigenen Lernprozess geht, ist aber eine schon recht hohe Schreibkompetenz
erforderlich. Deswegen wird unter Berücksichtigung von a) und b) oft auch in
der Muttersprache geschrieben. Auch zweisprachig geschriebene Lerntagebücher
gibt es, in denen oft auf eine stärkere Sprache zurückgegriffen wird, wenn
tiefer gehende Reflexionen festgehalten werden sollen.
Nicht alle Teile des Tagebuchs sind gleich leicht von allen Studierenden
auszufüllen. Gerade die Formulierung von Lernzielen für die einzelnen Etappen
des Projekts und die dann damit verknüpften Lernaktivitäten verlangen vor allem
zu Beginn des jeweiligen Projekts Zeit, während die Evaluation der einzelnen
Etappen zumeist leichter fällt. Nach der zweiten Lernberatung bzw. der
Reflexionssitzung funktioniert die Arbeit mit dem Lerntagebuch meist schon
besser.
Es kommt immer wieder vor, dass Lernende zu Beginn ihres Projekts über die
Vertragsregel zur Führung eines Lerntagebuchs irritiert sind. Nach einigen
Wochen erfahren wir dann häufig, dass ihnen die Funktion inzwischen klar
geworden ist und sie diese regelmäßigen Notizen schätzen. Es fallen dann
Bemerkungen wie: "Ich verstehe rascher, womit ich Schwierigkeiten habe, wo
ich Fortschritte mache." Durch diese Reflexion kommen sowohl die Lernenden
als auch die Beratenden wesentlich näher an den eigentlichen Lernprozess heran.
-7-
3.6. Weitere Dokumente
Eine Reihe weiterer Dokumente werden ebenfalls eingesetzt, sind aber nicht
obligatorische Teile des Sprachenprojekts:
· Die Sprachlern-Biografie, ebenfalls aus dem ESP, gibt Aufschluss darüber,
welche Sprachen die Studierenden schon gelernt haben. Dies kann für die
Beratung oder auch für die Erklärung besonderer Ergebnisse wichtig sein. [5]
· Das Benutzer-Reglement für das Selbstlernzentrum informiert über die
Bedingungen der Benutzung der Mediathek.
· Ein Blatt zur Kurzevaluation von Lernmaterialien soll den Beratenden
Rückmeldungen zur Materialauswahl geben. Die große Fülle z. B. der CD-ROMs (im
Moment über 500) hat als Konsequenz, dass man nicht alle Materialien genauer
kennt.
· Eine Bestätigung wird grundsätzlich am Ende der Nutzung eines
Lernangebots am Sprachenzentrum ausgestellt (Lernangebote: Präsenzkurse,
Tandems, Lernberatung). Für die Selbstlernmöglichkeiten ist dieses Formular
besonders angepasst worden.
4. Beratungen und Blockveranstaltungen
In beiden Veranstaltungstypen
(individuelle Lernberatung und Autonomiekurs)
gibt es drei obligatorische Termine: Entweder die (mindestens) drei Beratungen
oder zwei Beratungen und die Reflexionssitzung. In der ersten Beratung stehen
die Lernplanung (Materialauswahl, Zeiteinteilung) und der Abschluss des
Vertrags im Vordergrund. Die zweite Beratung bzw. die Reflexionssitzung dient
der "Feinjustierung" des jeweiligen Lernprojekts. Dabei ermöglicht
die Reflexionssitzung in Gruppen den Austausch auch zwischen den Lernenden, ein
nicht zu überschätzendes Element in den Projekten, da hier in Peer-Groups
Erfahrungen diskutiert werden können, was häufig erfolgreicher ist als die doch
manchmal von Hierarchie geprägten Beratungen. Die dritte Beratung (bei mehreren
dann die letzte) dient dann der Evaluation. Für die Sprachen, für die wir
Testmaterial haben, wird dann ein auf die Lernziele abgestimmter Abschlusstest
absolviert, außerdem wird das Lernprojekt auf der Grundlage der Lernplanung und
des Lerntagebuches besprochen und auch das benutzte Material bewertet.
5. Erfahrungen
Nachdem zu Beginn des Konzepts noch kein wirklicher Vertrag eingesetzt
wurde, können wir feststellen, dass in den letzten zwei Jahren, in denen dieses
Dokument zur Anwendung kommt, die Auswirkungen bemerkbar sind. Es ist zwar
nicht möglich, die positiven Konsequenzen allein auf den Lernvertrag zurück zu
führen, da praktisch zeitgleich die Bologna-Reform erfolgte und die
Kreditierung von Sprachlernangeboten zu Veränderungen führte. Dennoch bleibt
festzustellen, dass in den vergangenen Semestern die Lernprojekte wesentlich
ernsthafter angegangen und durchgeführt wurden. Die Lernprojekte haben sehr stark
an Verbindlichkeit gewonnen und so steigt auch die Tendenz, die eingeplanten
Termine wahr zu nehmen.
-8-
Im Selbstlernzentrum können ca. 35 Sprachen gelernt werden; die
Studierenden bringen Kompetenzprofile mit, die alle Niveaustufen umfassen und
sie wollen oft ganz spezifisch einzelne Fertigkeiten bzw. Kompetenzen
trainieren. Die vorentlastenden Dokumente, auch wenn sie einen gewissen
Zeitaufwand seitens der Lernenden erfordern, haben zu einer
Qualitätsverbesserung der Beratung beigetragen. Die beratende Person kann mehr
Zeit für den persönlichen Kontakt mit den Studierenden aufwenden, ist deutlich
besser auf die Gespräche vorbereitet und kann sich auf die teilweise extrem
unterschiedlichen Bedürfnisse der Lernenden einstellen.
Die Beratungsgespräche sind durch diese Dokumente auch besser zu
strukturieren und haben die eigentlichen Fragen und Probleme der Lernenden im
Fokus. Da es im Verlauf von jedem Lernprojekt zu mehreren Beratungen kommt,
soll in nächster Zeit auch zunehmend mit Beratungsprotokollen gearbeitet
werden. Dadurch versprechen wir uns eine noch stärkere Fokussierung und
Kontinuität zwischen den verschiedenen Gesprächen. Dies wird um so wichtiger,
als die Nachfrage nach Lernberatung stark steigt.
6. Ausblick
Für das selbst verantwortete Sprachenlernen wären weitere Dokumente
hilfreich. So denken wir, dass es Informationsblätter mit Hinweisen zum
Wortschatzlernen und zur Grammatikarbeit geben sollte, die den Lernenden
allgemeine Tipps geben, wie man für diese beiden sprachlichen Kompetenzbereiche
sinnvoll arbeiten kann.
Ebenso hilfreich wären Hinweise zu
verschiedenen Lernertypen, nicht um die
Studierenden darauf festzulegen, sondern um ihnen dabei zu helfen, ihre eigenen
Arbeitsweisen zu reflektieren.
Beratungsprotokolle sollen die Kontinuität zwischen den verschiedenen
Terminen verbessern und somit die kostbare Beratungszeit für den persönlichen
Kontakt möglichst lernerorientiert einsetzen.
Ein (momentan noch) nicht gelöstes Problem bei den Lernberatungen ist die
starke Individualisierung im Bereich des autonomen Sprachenlernens. Durch die
Form der individuellen Beratung, noch stärker aber durch die auf isoliertes
Lernen ausgerichteten Lernmaterialien (vor allem die CD-ROM-Kurse) wird der
Vereinzelung starker Vorschub geleistet. Uns wurde dies erst so richtig
deutlich, als zufällig zwei Studienkolleginnen gemeinsam in die Lernberatung
kamen, die dieselbe Sprache (Chinesisch) lernen wollten. Die Ergebnisse des
partnerschaftlichen Lernens waren so eindeutig, dass wir momentan versuchen, dies
in das Beratungskonzept einzubauen.
Für diese Materialien, aber auch z. B. für die Begleitforschung zum
autonomen Sprachenlernen, zur Wirksamkeit von Lernberatung und ebenso zur
Entwicklung von Testmaterialien für verschiedene Sprachen, unterschiedliche Fertigkeiten
und verschiedene Niveaus wäre eine Kooperation verschiedener universitärer
Einrichtungen, die in dieser Richtung arbeiten, mehr als wünschenswert.
Anhang
-9-
Literatur
Europäisches Sprachenportfolio
für den Hochschulbereich. (2003). Erhältlich
unter http://www.fu-berlin.de/elc/portfolio/de/. Stand: 10.12.2005.
Langner, Michael. (2002).
Lernzentren - Lernberatung - Medien. In Günther
Schneider und Monika Clalüna. (Hrsg.). Mehrsprachigkeit und
Deutschunterricht. Thesen, Beiträge und Berichte aus der Sektionsarbeit an der
XII. Internationalen Tagung der Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer IDT-2001
in Luzern. (bulletin vals-asla, Sonderheft). (pp. 141-150). Neuchâtel:
Université, Institut de linguistique.
Langner, Michael. (2003).
Autonomes Lernen - Lernberatung -
Selbstevaluation: Zum Konzept eines Selbstlernzentrums. Das Beispiel der
Universität Freiburg/CH. In Heidrun Katzorke. (Hrsg.). (2003). Fremdsprachen an
Hochschulen - Integration - Interdisziplinarität - Internationalität.
Dokumentation der 22. Arbeitstagung des Arbeitskreises der Sprachenzentren,
Sprachlehrinstitute und Fremdspracheninstitute (pp. 123-136). Bochum: AKS.
Langner, Michael und
Prokop, Manfred. (2003). Autonomous students in
language learning centres. In Gerd Bräuer and Karen Sanders. (eds.). (2003).
New Visions in Foreign and Second Language Education (pp. 62-73). San Diego:
LARC.
Siebert, Horst. (2001). Selbstgesteuertes
Lernen und Lernberatung. Neue
Lernkulturen in Zeiten der Postmoderne. Neuwied: Luchterhand.
Sprachbiografie mit Checklisten
zur Selbsteinschätzung. (2003). In
Europäisches Sprachenportfolio für den Hochschulbereich, 23 pp. Erhältlich
unter
http://www.fu-berlin.de/elc/portfolio/de/pdf/ ESP_ELC_Biografie.pdf.
Stand: 10.12.2005.
Winter, Felix. (2004).
Leistungsbewertung. Eine neuen Lernkultur braucht
einen anderen Umgang mit den Schülerleistungen. Hohengehren: Schneider.
Wolff, Dieter. (2002).
Fremdsprachenlernen als Konstruktion. Grundlagen für
eine konstruktivistische Fremdsprachendidaktik. Frankfurt/Main u.a.: Lang.
Anmerkungen
[1]
Inzwischen beginnen auch
Kollegen und Kolleginnen am Sprachenzentrum z. B. in den Angeboten des
fremdsprachlichen Fachsprachenunterrichts mit dem Lernberatungskonzept zu
arbeiten.
[2]
Die zweisprachige Universität
Freiburg-Fribourg ist dabei ihre zweisprachigen Studien und Diplome auszubauen.
So unterscheiden wir zwischen a) einem einsprachigen Diplom mit Bestätigung
zweisprachigen Studierens (mit zwischen 20 und 40% der Studienleistungen in der
zweiten Studiensprache), b) einem zweisprachigen Diplom (mehr als 40% aller
Studienleistungen in der zweiten Studiensprache) und c) dem Diplom Bilingue
plus (mehr als 40% aller Studienleistungen in der zweiten Studiensprache plus
über das gesamte Studium wöchentlich vier Stunden intensiver Fachsprachen- und
Kulturunterricht).
-10-
[3]
Vor der Umsetzung der
Bologna-Reform hatten wir in den Sprachkursen oft das Problem, dass gegen Semesterende
die Kurse schrumpften, da die ebenfalls am Semesterende stattfindenden
Fachprüfungen Priorität genossen.
[4]
Bisher heißt dieses Dokument
Lernvertrag, um deutlich zu machen, dass es eine bindende Übereinkunft zwischen
zwei Parteien ist. In der didaktischen Diskussion gibt es aber weitere
Begriffe, wie Kontrakt oder (Ziel-)Vereinbarung, die Ähnliches bezeichnen.
[5]
Zur Illustration folgendes
Beispiel: Eine Studentin hatte nach einem Semester mit wöchentlich sechs
Stunden als Anfängerin Französisch im Selbststudium gelernt. Im Abschlusstest
erreichte sie im Hörverstehen Niveau B1 und im Leseverstehen sogar das Niveau
C1. Diese recht unerwarteten Ergebnisse werden zumindest erklärlicher, wenn man
durch die Sprachenbiografie erfährt, dass sie a) bilingual Litauisch-Russisch
aufgewachsen ist, b) fließend Polnisch spricht, c) hervorragende
Deutschkenntnisse besitzt und d) klassische Philologie (Latein, Griechisch)
studiert. Durch dieses Sprachenpaket hat sie wohl die Strategien, die sie zu
einem raschen Erwerb rezeptiver Kompetenzen in weiteren Sprachen befähigen.
Copyright
©
2006 Zeitschrift für Interkulturellen Fremdsprachenunterricht
Langner, Michael. (2006). Dokumente zur Sprachlernberatung. Zur Vorentlastung in
Sprach(lern)projekten. Zeitschrift für
Interkulturellen
Fremdsprachenunterricht [Online], 11 (2), 10 pp. Abrufbar unter
http://www.ualberta.ca/~german/ejournal/Langner1.htm
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